Die Bundesregierung will jetzt mit dem "pfändungssicheren Konto" ("P-Konto") die Rechte von Menschen mit Gläubigerforderungen verbessern. Zitat aus => diesem Telepolis Artikel:
"(...) können Kontoinhaber bei ihren Banken künftig einen Antrag auf ein pfändungssicheres Konto, ein so genanntes "P-Konto", stellen. Auf diesem kann ein Betrag von 985,15 Euro freigestellt werden, der für die Gläubiger gesperrt bleibt.
Die Summe von 985,15 Euro entspricht der Freigrenze bei der Pfändung von Arbeitsentgelt. Hat der Inhaber gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich der Betrag um 370 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um je 206 Euro für jede weitere Person.
Damit soll gewährleistet sein, dass jedem Schuldner trotz Pfändungsverfahren so viel Geld übrig bleibt, dass er seinen "existenziellen Lebensbedarf" weiter decken kann (...) Am 9. November soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. (...) nach der Verabschiedung sollen die Banken noch 6 Monate Zeit bekommen, sich auf die Veränderungen "einzustellen". Klappt alles, dann soll die Regelung Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. (...)"
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